Sie waren bereits Studienteilnehmer und vermitteln uns aus Ihrem Umfeld neue Studienteilnehmer, dann ist uns Ihr entgegengebrachtes Vertrauen:
Eine Freundschaftswerbung muss bis zum Zeitpunkt der Voruntersuchung an der Studieninformation gemeldet sein.
Zu einem späteren Zeitpunkt gemeldete Freundschaftswerbungen werden nicht mehr anerkannt. Der Vermittler bekommt das Geld per Verrechnungsscheck ausgezahlt, sobald die vermittelte Person die Arzneimittelstudie abgeschlossen hat.